Leistungsspektrum im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
Hierunter fallen alle Leistungen, die von den Krankenkassen als medizinisch notwendig erachtet werden. Dazu zählen:
- Krebsvorsorge
- Darmkrebsfrüherkennung mit immunologischem Schnelltest
- Krebsnachsorge
- Schwangerenbetreuung
- Betreuung von Risikoschwangeren
- Hebammensprechstunde
- Ultraschall des kleinen Beckens
- Dopplerultraschall
- Brustultraschall
- Blutzuckerbelastungstest
- Therapie von Wechseljahrsbeschwerden
- Therapie von Harninkontinenz
- Beratung und Therapie bei Kinderwunsch
- Mädchensprechstunde
- Beratung zur Empfängnisverhütung
- alle Impfungen, insbesondere HPV-Impfung für Mädchen und Jungen ab 9 Jahren
- Psychosomatische Grundversorgung
- Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß Gendiagnostikgesetz
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Hierunter fallen Leistungen, die zwar medizinisch sinnvoll, aber nicht unbedingt erforderlich sind – jedoch einer verbesserten Vorsorge dienen können. Sie liegen daher außerhalb des kassenärztlichen Versorgungskatalogs. Dazu zählen:
- Dünnschichtzytologie
- HPV-Test
- Ultraschall des kleinen Beckens
- Brustultraschall
- Einlage von Hormon- und Kupferspirale
- zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, auch mit 3D
- verschiedene Blutuntersuchungen in der Schwangerschaft (zB. Toxoplasmose, CMV, Ringelröteln)